Verschiedenes Teil I, aus allen Ecken |
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Gast_pinkinson_* |
5. Jul 2007, 21:08 | Beitrag
#1
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Gast |
Es gibt im Internet maßenweise interessante Sachen, die hier in keinen Thread rein passen. Mein Vorschlag wäre diese Sachen hier zusammen zutragen.
Hier mal der Anfang: Laut der Zeitschrfit "The Economist", belegte Port Moresby den lezten Platz in der Liste der 130 Städte dieser Welt in denen mal leben sollte. Grund genung für den Fotographen Steve Dupont hinzufahren und die dortigen Gangster abzulichten: http://esquire.ru/articles/24/weapon/ (einfach durchklicken, den Text habe ich bereits übersetzt). Der Beitrag wurde von pinkinson bearbeitet: 5. Jul 2007, 21:27 |
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Gast_pinkinson_* |
7. Jul 2007, 17:52 | Beitrag
#2
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Gast |
Willenserklärng seitens des Senders ist mit dem Aufruf zum anrufen ist vorhanden. Der Anrufer gibt seine mit dem Anruf ab. Damit ist ein Vertrag, welcher Art auch immer, sehr wohl zur Stande gekommen.
ZITAT Aber wenn jemand sein ganzes Geld an einem Spielautomaten verzockt gibts auch kein Gesetz, was eingreift. Ist ein Vergleich Äpfel mit Bananen. Spielautomaten sind Glücksspiel. Call-in ist (bisher) nicht als Glücksspiel klassifiziert. Wenn das der Fall wäre, hätte man das Problem aus der Welt, weil für Glücksspiel in Deutschland strengste rechtliche Rahmenbedingungen existieren. Dafür passt doch wieder unser alter § 263 StGB - Betrug ganz gut dazu, oder? ZITAT Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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